Stand des Verfahrens
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat sollen im Dezember 2026 entscheiden, geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € soll durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt werden, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar 300 €. Anders als heute soll es nicht mehr ansparbar sein – was im Monat nicht genutzt wird, verfällt.
Was Pflegegrad 1 verliert
Nach dem Entwurf hätten Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch mehr auf das neue Budget. Wer heute mit Pflegegrad 1 Alltagshilfe nutzt, sollte prüfen lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in neuen Budgets
Geplant sind neue, nach Pflegegrad gestaffelte Budgets:
- Entlastungsbudget: PG 2 380 €, PG 3 630 €, PG 4 890 €, PG 5 1.080 € im Monat
- Sachleistungsbudget: PG 2 890 €, PG 3 1.590 €, PG 4 2.090 €, PG 5 2.530 € im Monat
- Überbrückungsbudget: bis 2.285 € im Jahr
Was Familien jetzt tun sollten
Nutzen Sie die Beträge von 2026 noch in diesem Jahr. Ob angesparte Restbeträge 2027 erhalten bleiben, ist offen. Wir rechnen gern kostenlos mit Ihnen aus, was noch offen ist.