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Alltagsherz

Ratgeber

Was die Pflegereform 2027 ändern soll

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag, neue Budgets, weniger für Pflegegrad 1 – der Entwurf erklärt.

Redaktion Alltagsherz · Stand 6.11.2026

Stand: Regierungsentwurf. Der Gesetzgeber kann die Werte noch ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel nach der Verabschiedung.

Stand des Verfahrens

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat sollen im Dezember 2026 entscheiden, geplanter Start ist der 1. Januar 2027.

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € soll durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt werden, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar 300 €. Anders als heute soll es nicht mehr ansparbar sein – was im Monat nicht genutzt wird, verfällt.

Was Pflegegrad 1 verliert

Nach dem Entwurf hätten Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch mehr auf das neue Budget. Wer heute mit Pflegegrad 1 Alltagshilfe nutzt, sollte prüfen lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in neuen Budgets

Geplant sind neue, nach Pflegegrad gestaffelte Budgets:

  • Entlastungsbudget: PG 2 380 €, PG 3 630 €, PG 4 890 €, PG 5 1.080 € im Monat
  • Sachleistungsbudget: PG 2 890 €, PG 3 1.590 €, PG 4 2.090 €, PG 5 2.530 € im Monat
  • Überbrückungsbudget: bis 2.285 € im Jahr

Was Familien jetzt tun sollten

Nutzen Sie die Beträge von 2026 noch in diesem Jahr. Ob angesparte Restbeträge 2027 erhalten bleiben, ist offen. Wir rechnen gern kostenlos mit Ihnen aus, was noch offen ist.

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