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Alltagsherz

Ratgeber

Pflegegrad beantragen

Ein Anruf genügt für den Antrag. So bereiten Sie die Begutachtung gut vor.

Redaktion Alltagsherz · Stand 6.11.2026

Wer den Antrag stellt – und wie

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit Vollmacht, zum Beispiel ein Kind. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt – sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.

Die Begutachtung vorbereiten

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) kommt nach Hause oder meldet sich telefonisch. Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange? Legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit.

Am Tag selbst gilt: nichts beschönigen. Viele zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite – dann wirkt der Bedarf kleiner, als er ist. Eine vertraute Person sollte dabei sein.

Die sechs Bereiche der Begutachtung

Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist:

  • Mobilität – zum Beispiel Treppen steigen, sich in der Wohnung bewegen
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnern, Verstehen
  • Verhalten und psychische Problemlagen – etwa Unruhe oder Ängste
  • Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen
  • Umgang mit Krankheit und Therapie – Medikamente, Arztbesuche
  • Alltagsleben und soziale Kontakte – Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte

Bescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten – fordern Sie es an, falls es fehlt. Passt der Pflegegrad nicht, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Hilfe bekommen Sie bei Sozialverbänden wie VdK oder SoVD und beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

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