Unsere Hilfe im Alltag
Unsere Alltagsbegleiterinnen übernehmen alles, was den Alltag leichter macht – keine medizinische Pflege, sondern Zeit, Hilfe und Gesellschaft. Sie ergänzen Ihren Pflegedienst, statt ihn zu ersetzen.
- 01
Haushalt
Staubsaugen, Bad und Küche, Wäsche waschen und aufhängen, das Bett frisch beziehen oder gemeinsam eine kleine Mahlzeit kochen. Ihre Begleiterin richtet sich nach Ihren Gewohnheiten – es ist schließlich Ihr Zuhause.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 02
Einkauf und Besorgungen
Ob der Wocheneinkauf, Rezepte in der Apotheke abholen oder ein Päckchen zur Post bringen: Wir erledigen es für Sie oder gehen gemeinsam – wer gern selbst aussucht, soll das auch weiter tun.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 03
Begleitung
Ihre Begleiterin bringt Sie zu Terminen, wartet mit Ihnen, hört beim Arztgespräch mit zu und hilft, das Wichtigste aufzuschreiben. Auch der Besuch am Grab oder beim Friseur gehört dazu.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 04
Gesellschaft und Betreuung
Zeit für ein Gespräch am Küchentisch, einen Spaziergang, Vorlesen aus der Zeitung, Karten- oder Gedächtnisspiele. Gerade für Menschen mit beginnender Demenz geben feste, vertraute Besuche Halt.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 05
Familien mit Behinderung
Für Familien mit einem Kind oder Erwachsenen mit Behinderung schaffen wir verlässliche Freiräume: Betreuung zu Hause, Begleitung zu Freizeitangeboten, ein Nachmittag Zeit für die Geschwister.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 06
Entlastung für pflegende Angehörige
Wer pflegt, braucht selbst Pausen. Ihre Begleiterin ist da, wenn Sie einen Termin haben, zum Sport wollen oder einfach einmal nichts müssen – regelmäßig oder bei Bedarf.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- 07
Gruppenangebote
In einigen Orten laden unsere Partnerinnen zu kleinen Gruppen ein: Erzählcafé, Lesekreis, Singen oder Basteln. Fragen Sie nach, was es in Ihrer Nähe gibt.
Mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Hinweis: Körperpflege und medizinische Behandlungspflege übernimmt Ihr Pflegedienst. Wir arbeiten gern mit ihm zusammen.
131 €
im Monat für Hilfe im Alltag
Mit Pflegegrad stehen Ihnen 131 € im Monat zu – viele Familien lassen diesen Betrag ungenutzt verfallen.