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Alltagsherz

Ratgeber

Entlastungsbetrag richtig nutzen

131 € im Monat für Hilfe im Alltag – und warum so viele Familien das Geld verfallen lassen.

Redaktion Alltagsherz · Stand 6.11.2026

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt 2026 131 € im Monat und gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 – auch für Pflegegrad 1.

Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Es ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet Kosten für anerkannte Angebote, die pflegende Angehörige entlasten und den Alltag erleichtern.

Wofür Sie ihn nutzen können

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung und Betreuung
  • Tages- und Nachtpflege (Eigenanteile)
  • Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
  • Leistungen eines Pflegedienstes – bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für Körperpflege

Restbeträge retten

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie sammeln sich über das Jahr an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer 2025 nichts abgerufen hat, kann also bis 30.6.2026 noch bis zu 1.572 € nutzen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Guthaben. Ein Anruf genügt.

So läuft die Abrechnung

Am einfachsten ist die Abtretungserklärung: Sie unterschreiben einmal, dass die Begleiterin direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet. Sie selbst müssen dann nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.

Alternativ bezahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie zur Erstattung ein. Wichtig in beiden Fällen: Das Angebot muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein.

Was 2027 kommen soll

Nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform (PNOG) soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in einem Sozialraumbudget von 175 € aufgehen, Pflegegrad 1 hätte dann keinen Anspruch mehr, und Beträge wären nicht mehr ansparbar. Beschlossen ist das noch nicht. Mehr dazu in unserem Artikel zur Pflegereform 2027.

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